Erwachsenenschutz
Der Kindes- und Erwachsenenschutz und die mit behördlichen Auftrag zuständige KESB wirft in der Schweiz immer wieder emotionale Wellen. Trotzdem ist es notwendig, dass wir diesen Schutz haben. Im Falle einer Urteilsunfähigkeit, sei diese durch einen Unfall, eine Krankheit oder altershalber, sind wir nicht mehr vollständig handlungsfähig. Tritt dieser Fall ein, ohne dass ein Vorsorgeauftrag erteilt wurde, wird die KESB für die betroffene Person eine Beistandschaft errichten. Der Auftrag des Beistandes ist vielseitig und umfasst in praktisch allen Fällen die Einkommens- und Vermögensverwaltung sowie die Vertretung gegenüber Behörden.
Doch es muss bei Ihnen ja nicht so weit kommen…
Beratung zum Thema Vorsorgeauftrag
Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag und wie kann ich diesen gestalten? Gerne helfen wir Ihnen dabei, die für Sie geeignete Ihnen nahe stehende Person zu benennen und den Vorsorgeauftrag zu erstellen. Entweder machen Sie das von Hand oder Sie beauftragen einen Notar dafür.
Beratung zum Thema Patientenverfügung
In Zeiten von COVID haben sich viele Menschen darum kümmern müssen, eine Patientenverfügung zu erstellen. Spitäler verlangen in der Regel bei einem Eintritt eine solche Verfügung. Um was für Themen geht es da und worüber soll ich am Ende meines Lebens selber bestimmen können. Gerne helfen wir Ihnen, die Hürden zum Thema Tod zu überwinden und eigenständig Ihre letzten Wünsche zu benennen.
Einkommens- und Vermögens-verwaltung mit Vollmacht
(ohne Auftrag der KESB)
Sie fühlen sich unsicher in der Verwaltung Ihres eigenen Vermögens oder trauen sich Zahlungen über Internet nicht zu. Gerne übernehmen wir das für Sie im Rahmen einer Vollmacht. Dieser Vorgang schützt Sie vor einem Eingriff der KESB. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die für Sie optimale Lösung zusammen und errichten den Vorsorgeauftrag. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Springereinsätze
Sie haben aktuell Personalmangel im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz. Gerne helfe ich Ihnen mittels einem Springereinsatz in den Bereichen Mandatsführung, Administration und Buchhaltung auf Ihrem Sozialdienst aus.
Führen von Beistandschaften im Auftrag der KESB
Ist es schon so spät, dass es zu einer Urteilsunfähigkeit gekommen ist. So ist es dennoch möglich, mit uns zusammen zu arbeiten. Aktuell führen wir Beistandschaften für die Gemeinden Suhr, Zofingen und Strengelbach. Aufgrund unseren breiten Fachwissens sind wir in der Lage, die Aufgaben mit einer hohen Qualität zu erfüllen.