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Soziale
Dienstleistungen

Begriffe wie Testament, Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag hören wir im Alltag häufig,

da Themen wie Geburt und Tod uns alle betreffen.


Ein Grossteil der gesunden Menschen erleben eine Kinder-, Teenager- und Jugendzeit bis 25 Jahre, ein Leben in der Mitte und ein Leben im Alter, z.B. die Pensionierung oder den Eintritt in ein Altersheim.


Dieses Leben können wir nur geniessen, wenn wir gesund sind und finanziell und persönlich gut vorsorgen. Wenn wir dann plötzlich Themen wie Krankheit, Unfall, Altersgebrechen, Jugend- und Altersarmut, Invalidität oder Handlungsunfähigkeit begegnen, stossen wir meistens an Grenzen im physischen und psychischen Bereich und fühlen uns teilweise überfordert mit dem Treffen von wichtigen Entscheidungen.


Gerne helfe ich Ihnen und unterstütze sie bei der Entscheidfindung und der Regelung dieser wichtigen Angelegenheiten.

 

Einkommens- und Vermögensverwaltung für Privatpersonen (keine Beistandschaften)

Sie fühlen sich unsicher in der Verwaltung Ihres eigenen Vermögens oder trauen sich Zahlungen über das Internet-Banking nicht zu. Mit den Sozialversicherungsaufgaben wie Krankenkasse, AHV, IV und Ergänzungsleistungen) fühlen Sie sich unsicher und haben keine Unterstützung durch Verwandte oder Freunde.

 

Gerne übernehmen wir das für Sie im Rahmen im Auftragsverhältnis (Vollmacht). Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die für Sie optimalste Lösung zusammen und erstellen gemeinsam mit Ihnen auch den Vorsorgeauftrag. So gewährleisten wir, dass Sie an alles denken und im finanziell sicheren Hafen sind.

Patientenverfügung

Regelung der medizinischen Behandlung


Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung Sie nach einem schweren Unfall oder im Endstadium einer Krankheit wünschen und welche Sie

nicht wünschen.

Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille als Patientin oder Patient am Ende Ihres Lebens auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können (Urteilsunfähigkeit)

Sie sind nicht verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Es erweist sich jedoch ab einem bestimmten Alter als sinnvoll, denn dann müssen nicht andere wie z.B. Angehörige in Zusammenarbeit mit Ärzten für Sie entscheiden, wenn es zu einer Situation kommt, in der Sie tatsächlich nicht mehr urteilsfähig sind (z.B. schwere Krankheiten wie Schlaganfall, Demenz, Koma nach einem Unfall, etc.)

Haben Sie keine Angst davor, Ihren Willen zu diesem Thema auszudrücken, denn wir Menschen werden alle einmal geboren und müssen diese Welt irgendwann wieder verlassen.

Die Verfügung ist kostenlos und Sie finden dafür verschiedene Formulare im Internet. Sie können sie zu jeder Zeit verfassen und auch wieder ändern.
 

Testament

Regelung des Todesfalles

 

Mit einem Testament wird die Entscheidung niedergeschrieben, wem man im Todesfall etwas vererben möchte. Dabei ist es möglich, einer natürlichen oder juristischen (z.B. Aktiengesellschaft, Stiftung) etwas zu hinterlassen. Dabei spielen die gesetzlich geregelte Erbfolge sowie Faktoren wie Zivilstand oder pflichtteilsgeschützte Erben mitunter eine Rolle.

 

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Es kann leicht an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Zu seiner Gültigkeit ist erforderlich, dass es eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben wird.

 

In der Praxis tauchen manchmal Schwierigkeiten mit eigenhändigen Testamenten auf, da hier Formfehler vorkommen können, wie z.B. folgender:

Ein Testament wird eigenhändig mit der Schreibmaschine oder dem PC geschrieben und vom Verstorbenen unterschrieben. Das Testament ist damit leider nichtig und wird beim Todesfall und der damit verbundenen Feststellung der Erbberechtigten nicht berücksichtigt!

 

Ein eigenhändiges Testament muss somit tatsächlich mit der Hand geschrieben werden und ist am Ende des Textes zu unterschreiben. Ort und Datum sollten unbedingt erwähnt werden, da im Falle des Todes immer das zeitlich zuletzt geschriebene Testament gilt.

Testamente sollten zudem entweder zu Hause an einem sicheren Ort oder in einem Banktresor aufbewahrt werden. Möglich ist auch, gegen Bezahlung einer Gebühr, das Testament bei einem Notar oder einer dafür zuständigen Amtsstelle (z.B. Bezirksgericht im Kanton Aargau) aufzubewahren.

Vorsorgeauftrag

Regelung der Urteilsunfähigkeit

 

Im Vorsorgeauftrag wird geregelt, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Aufgaben wie Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr übernehmen soll.

Die Urteilsfähigkeit ist im Art. 16 ZGB geregelt. Der Artikel sagt aus, dass eine Urteilsunfähigkeit u.a. vorliegt, wenn es einer erwachsenen Person infolge einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung, einem Rauschzustand oder ähnlichem an der Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.

In der Praxis heisst das, dass z.B. in folgenden Beispielen eine Urteilsunfähigkeit vorliegen könnte:

  • Komazustand einer verunfallten Person

  • Schlaganfall

  • Demenz

  • Alkohol- oder Drogenabhängikeit

 

Da der Vorsorgeauftrag an Formvorschriften (ZGB) gebunden ist, gibt es zwei Möglichkeiten, diesen zu errichten. Der eigenhändige Vorsorgeauftrag muss, wie das Testament, von Hand geschrieben werden. Es genügt also nicht, einfach ein vorgefertigtes Formular zu unterschreiben. Muster sind jedoch zahlreiche im Internet zu finden.

Wenn eine Person, z.B. altershalber nicht mehr schreiben kann, kann der Vorsorgeauftrag öffentlich beurkundet werden. Das heisst, Sie beauftragen eine öffentliche Urkundsperson (in der Regel Notarin oder Notar) mit dem Schreiben Ihres Vorsorgeauftrages.

Die eingesetzte natürliche oder juristische Person muss Kenntnis vom Vorhandensein Ihres Vorsorgeauftrages haben. Ausserdem muss das Dokument oft schnell gefunden werden. In der Praxis also, können Sie diesen einer Person Ihres Vertrauens übergeben oder ihn beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes hinterlegen.

Schreiben Sie also jetzt Ihren Vorsorgeauftrag, denn ohne diesen wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Falle eines urteilsunfähigen Zustandes (Gründe siehe oben) ein Abklärungsverfahren eröffnen und für Sie eine Beistandschaft errichten.

Sozialtarif

Folgenden Personen verrechne ich nur den

halben Preis:

  • Lernende und Studierende (bis max. 25 Jahre)

  • Invaliden- und Altersrentner/Innen mit Ergänzungsleistungen

  • Personen vorübergehend angespannten finanziellen Verhältnissen (Schulden, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, etc.)

Sarah Maurer Treuhand- und Sozialdienstleistungen

Eichmattweg 5A

5742 Kölliken

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